G E M A :
Für die Bezahlung der urheberschutzrechtlichen Gebühren ist der Veranstalter (=Brautpaar) verantwortlich. Die vereinbarten Songs sind an die G E M A zu melden. Derzeit fallen für kirchliche Trauungen jedoch KEINE Gebühren an, da die Kirche einen Pauschalvertrag hat. Bitte erkundigt Euch jedoch selbst, da dies derzeit in Verhandlung mit der G E M A ist.